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OLG Hamburg, 14.05.1971 - 2 W 33/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1971, 1012
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06
Eindeutiges Tätigwerden im Hinblick auf die Herbeiführung einer schriftlichen …
Soweit das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 14. Mai 1971 (MDR 1971, 1012) die Auffassung vertreten hat, ein ohne Versammlung von den Wohnungseigentümern nach § 23 Abs. 3 WEG gefasster Beschluss liege erst (bzw. bezogen auf den vorliegenden Fall: schon) vor, wenn sämtliche Zustimmungserklärungen dem Verwalter bekannt gegeben worden seien und im Schrifttum (…so heute noch Staudinger/Bub, a. a. O., Rn. 222) diese Entscheidung als Beleg für die Auffassung zitiert wird, dass ein Beschluss und damit eine verbindliche und unwiderrufliche Zustimmungserklärung mit Eingang der letzten Erklärung beim Initiator vorliege, kann der Senat dem nicht zustimmen. - BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 63/80
Zur Frage, ob § 23 Abs. 3 WEG abdingbar ist
Liegt sie - wie hier - nicht vor, so ist ein Beschluß nicht zustande gekommen; für eine Beschlußanfechtung nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist daher kein Raum (BayObLGZ 1971, 313/321; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1971, 1012; für den Verstoß gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot auch BGHZ 54, 65/69), wobei es gleichgültig ist, ob es sich im Einzelfall um eine Vereinbarung oder einen Beschluß der Wohnungseigentümer (vgl. hierzu BayObLGZ 1974, 275/278 ff.; 1978, 377/380 f.) handelt.